Nach der klassischen Führerscheinausbildung schließt sich innerhalb des ersten Jahres für die Kandidaten der Klassen B,A und L17, eine aus drei Teilen bestehende "Ausbildung" an.
Dies beinhaltet:
- Die erste Perfektionsfahrt die im 3. bis 4. Monat nach Führerscheinerwerb mit einem/einer FahrlehrerIn zu absolvieren ist
- Das Fahrsicherheitstraining folgt 4. bis 9. Monat mit verkehrspsychologischem Teil
- Und zu guter Letzt im 7. bis 12. Monat erfolgt die zweite Perfektionsfahrt.
Durch Perfektionsfahrten wird dem Autolenker professionelle und objektive Rückmeldung auf sein fahrtechnisches Verhalten und Können gegeben.