Auslaufen der Übergangsbestimmungen zum Mopedausweis

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass die in § 41 (9) Z1 geltenden
Übergangsvorschriften bezüglich Mopedausweis mit 1. September 2011
auslaufen.

1. Wer einen *Mopedausweis für Motorfahrräder oder
Invalidenkraftfahrzeuge* *nach* *den bis 1. September 2009
*gültigen Bestimmungen erworben hat, muss zur Erweiterung auf
"vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge" lediglich eine praktische
Schulung am Übungsplatz in der Dauer von 6 UE mit einem
vierrädrigen Leichtkraftfahrzeug absolvieren. *Diese Bestimmung
bleibt auch nach dem 1. September 2011 unverändert aufrecht.

*
2. Wer einen *Mopedausweis für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge*
*nach den bis 1. September 2009* gültigen Bestimmungen erworben
hat, kann bis zum 1. September 2011 die Ausstellung eines
Mopedausweises für Motorfahrräder und/oder Invalidenkraftfahrzeuge
ohne zusätzliche praktische Ausbildung beantragen. *Ab dem 1.
September 2011 ist eine praktische Schulung am Übungsplatz in der
Dauer von 6 UE mit einem Fahrzeug der jeweils angestrebten Art zu
absolvieren.

*
1. Wer "*glaubhaft macht*", dass er *vor dem 1. September 2009
zulässigerweise ohne einen Mopedausweis Motorfahrräder
gelenkt* hat und bereits 24 Jahre alt war, dem ist bis zum
1. September 2011 auf Antrag ein Mopedausweis für
Motorfahrräder und/oder Invalidenkraftfahrzeuge
auszustellen. *Ab dem 1. September 2011 muss die jeweilige
Ausbildung und Prüfung komplett absolviert werden.
Thomas Wagner - <Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, zum Ansehen müssen Sie in Ihrem Browser JavaScript aktivieren.>
30. April 2012 um 22:29
Hast du einen Führerschein oder Mopedausweis, dann ist es kein Problem
Selim MEMIC - <Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, zum Ansehen müssen Sie in Ihrem Browser JavaScript aktivieren.>
30. April 2012 um 10:56
hallo,ich habe die mopedprüfung 1999,gemacht und auch bestanden,ich würde jetzt gerne mal wieder mit dem moped fahren,muss ich mit 31 jahren wieder die prüfung machen? lg Selim MEMIC

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