Bei Unfällen auf Autobahnen und Autostraßen ist das rasche Eintreffen der Einsatzkräfte oft lebensrettend. Das Weiterkommen der Einsatzfahrzeuge wird jedoch durch unfallbedingte Staus und durch die blockierten Pannenstreifen, die verbotener Weise benützt werden, unmöglich gemacht.
Ein Begutachtungsentwurf der Straßenverkehrsordnung (24. StVO-Novelle) sieht die Einführung der „
Rettungsgasse“ auf Österreichs Autobahnen bei Staubildung vor.
Stockt der Verkehr auf einer Richtungsfahrbahn in einem Abschnitt
- mit mind. zwei Fahrstreifen, so müssen die Fahrzeuge jeweils links und rechts in Richtung des Straßenrands fahren und in der Mitte zwischen den Fahrstreifen eine freie Gasse (Rettungsgasse) für die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen bilden.
- Bei Autobahnabschnitten mit mehr als zwei Fahrstreifen, wird die Rettungsgasse zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen gebildet. Die Gasse darf neben den Einsatzfahrzeugen nur von Fahrzeugen des Pannendienstes befahren werden.