Gültigkeit "Code 111"
Klasse B mit Code 111 im Ausland
Diese Regelung ist in der Führerschein-Richtlinie 91/439/EWG der EU nur als Option enthalten, nicht als Pflicht. Grenzenlose Freiheit auf zwei Rädern lässt sich mit den oft auch als "Superleichtmotorrädern" bezeichneten Gefährten daher außer in Österreich nur in folgenden Ländern genießen:
Italien
Luxemburg
Kein anderes Land akzeptiert den Code 111:
In Spanien ist die Lenkberechtigung für "Superleichtmotorräder" im Rahmen der Lenkberechtigung der Klasse B überhaupt nicht vorgesehen und wird daher auch Ausländern gegenüber nicht anerkannt.
Lenker von "Superleichtmotorrädern" benötigen auch in Griechenland jedenfalls einen Führerschein für Kraftfahrzeuge der Klasse A.
Deutschland verweigert ebenso die Anerkennung der "österreichischen Lösung".
Außerhalb der EU (USA, ...) wird diese Berechtigung sowieso nicht einmal ignoriert.
Wenn Sie dennoch eine Reise ins Ausland unternehmen, müssen Sie mitunter mit drakonischen Strafen rechnen. Neben einer hohen Geldstrafe droht nicht nur eine Sicherstellung des Fahrzeuges, Sie können bei einem Unfall auch den Versicherungsschutz verlieren.