Begegnungszone Wenn es der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs, insbesondere des FußgängerInnenverkehrs dient, kann die Behörde Straßen zu Begegnungszonen erklären. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. Wenn aus behördlicher Sicht keine Bedenken bestehen, kann die höchstzulässige Geschwindigkeit auch 30 km/h betragen. ...
[mehr]