Änderungen ab 19.01.2013 mit der Umsetzung der 3. Führerscheinrichtlinie
Motorrad ab 19.1.2013Unterteilung in 3 Stufen, statt bisher in 2.
Klasse A1
- Krafträder (2-rädrig, mit oder ohne Beiwagen)
- Hubraum bis 125 cm³
- Motorleistung bis zu 11 kW
- Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg
- dreirädrige KFZ bis zu 15kW
- Zugang ab 16 Jahre
Klasse A2
- Krafträder (2-rädrig, mit oder ohne Beiwagen)
- Hubraum unbeschränkt
- Motorleistung bis zu 35kW
- Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg
- Zugang ab 18 Jahre
Klasse A
- Krafträder (2-rädrig, mit oder ohne Beiwagen)
- Hubraum, Motorleistung, Leistungsgewicht unbeschränkt
- dreirädrige KFZ über 15kW
- Zugang ab 24 Jahre
Anhängerbestimmungen B, B (96), EzuBgilt ab 19.01.2013! alte EzuB Führerscheine bleiben bestehendes Recht,... so wie sie
sind (auch mit druckluftgebremsten Anhängern)
Neu wird sein:NUR mit Klasse B
- Ziehen eines leichten Anhängers (bis 750 kg hzlGG) bis Summe 4250 kg
- Schweren Anhänger (über 750 kg) bis Summe 3500 kg
Klasse B mit Code 96
- Schwerer Anhänger bis Summe 4250 kg
- voraussichtlicher Zugang mit einer 7h Schulung oder einer reinen Praxisprüfung!
Klasse BE
- Anhänger nur mehr bis 3500 kg, Summe beider Fahrzeuge im hzlGg: 7000 kg
- keine Druckluftgebremsten Anhänger mehr möglich!
bei allen Klassen (außer leichter Anhänger, da bleibt wie bisher GgAx2>Eg ZFZ plus 75)
ist die Anhängelast des Zugfahrzeuges die entscheidende Größe...Anhängebestimmung daher nur mehr:
- die Anhängelast des ZFZ muß größer sein als das momentane (tatsächliche) Gesamtgewicht des Anhängers
hätte eine spezielle frage zum B / E zu B Schein.
Darf ich nur mit dem B Schein einen Anhäger ziegen der ein höchstzulässiges gesamtgewicht von 1300 kg hat und mein Auto ein höchst zulässiges gesamtgewicht von 2190 kg hat ?
mfg Thomas