Änderungen ab 19.01.2013 mit der Umsetzung der 3. Führerscheinrichtlinie
Motorrad ab 19.1.2013

Unterteilung in 3 Stufen, statt bisher in 2.

Klasse A1
  • Krafträder (2-rädrig, mit oder ohne Beiwagen)
  • Hubraum bis 125 cm³
  • Motorleistung bis zu 11 kW
  • Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg
  • dreirädrige KFZ bis zu 15kW
  • Zugang ab 16 Jahre

Klasse A2
  • Krafträder (2-rädrig, mit oder ohne Beiwagen)
  • Hubraum unbeschränkt
  • Motorleistung bis zu 35kW
  • Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg
  • Zugang ab 18 Jahre

Klasse A
  • Krafträder (2-rädrig, mit oder ohne Beiwagen)
  • Hubraum, Motorleistung, Leistungsgewicht unbeschränkt
  • dreirädrige KFZ über 15kW
  • Zugang ab 24 Jahre


Anhängerbestimmungen B, B (96), EzuB
gilt ab 19.01.2013!

alte EzuB Führerscheine bleiben bestehendes Recht,... so wie sie
sind (auch mit druckluftgebremsten Anhängern)

Neu wird sein:
NUR mit Klasse B
  • Ziehen eines leichten Anhängers (bis 750 kg hzlGG) bis Summe 4250 kg
  • Schweren Anhänger (über 750 kg) bis Summe 3500 kg

Klasse B mit Code 96
  • Schwerer Anhänger bis Summe 4250 kg
  • voraussichtlicher Zugang mit einer 7h Schulung oder einer reinen Praxisprüfung!

Klasse BE
  • Anhänger nur mehr bis 3500 kg, Summe beider Fahrzeuge im hzlGg: 7000 kg
  • keine Druckluftgebremsten Anhänger mehr möglich!

bei allen Klassen (außer leichter Anhänger, da bleibt wie bisher GgAx2>Eg ZFZ plus 75)
ist die Anhängelast des Zugfahrzeuges die entscheidende Größe...Anhängebestimmung daher nur mehr:

  • die Anhängelast des ZFZ muß größer sein als das momentane (tatsächliche) Gesamtgewicht des Anhängers



Thomas Wagner - <Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, zum Ansehen müssen Sie in Ihrem Browser JavaScript aktivieren.>
07. März 2012 um 15:18
http://www.sauer.at/was_ist1/anhaenger_ziehen_mit_b
Mühlbacher Thomas - <Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, zum Ansehen müssen Sie in Ihrem Browser JavaScript aktivieren.>
07. März 2012 um 07:30
Hallo,

hätte eine spezielle frage zum B / E zu B Schein.

Darf ich nur mit dem B Schein einen Anhäger ziegen der ein höchstzulässiges gesamtgewicht von 1300 kg hat und mein Auto ein höchst zulässiges gesamtgewicht von 2190 kg hat ?

mfg Thomas
Thomas Wagner - <Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, zum Ansehen müssen Sie in Ihrem Browser JavaScript aktivieren.>
07. März 2012 um 15:17
Das Eigengewicht des Zugfahrzeuges muss noch über 1300kg sein. Dann passts ;)

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