Erlaubt ist bei...
...leichten Anhängern (ungebremst):

  • bis 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht
  • kann gebremst sein, muss aber nicht
  • das Gewichtsverhältnis muss 2:1 sein

Das Eigengewicht des Zugfahrzeuges +75 kg muss 2 mal so groß sein, wie das
tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers.

Das höchstzulässige Gesamtgewicht, des Zugfahrzeuges summiert mit dem des Anhängers darf
4.250 kg nicht überschreiten (3.500 kg HzGg +750 kg HzGg = 4.250 kg HzGg).

Geschwindigkeiten:
Ortsgebiet/Freiland/Autostraße/Autobahn
50 / 100 / 100 / 100


...schweren Anhängern:

  • über 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht
  • muss gebremst sein (Auflaufbremse)
  • das Gewichtsverhältnis muss 1:1 sein

Das Eigengewicht des Zugfahrzeuges muss gleich groß oder größer sein, als das
höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers.

Das höchstzulässige Gesamtgewicht, des Zugfahrzeuges und das des Anhängers, dürfen
3.500kg nicht überschreiten.

Geschwindigkeiten:
Ortsgebiet/Freiland/Autostraße/Autobahn
50 / 80 / 80 / 100

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