NEUE FÜHRERSCHEINKLASSEN AB 19. JÄNNER 2013
Ab 19. Jänner 2013 gibt es einige Änderungen bei den Klassen A, B(96) und EzuB.
Die Klasse A wird von bisher 2 Stufen, über ein 3-Sfufen Modell zu erwerben sein.
Bei der Klasse B kann der Code 96 dazugemacht werden, mit dem Du dann schwere Anhänger bis 4250 kg ziehen darfst
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Klasse A

einen genauen Überblick entnimmst du am besten dem beiliegenden PDF

die größten Änderungen sind
  • die neue Klasse A1 (ab dem 16. Lebensjahr) , A2 (ab dem 18. Lebensjahr)
  • A (ohne Einschränkung) kann erst ab 24 Jahren gemacht werden.
  • alle A Klassen unterliegen einer Mehrphasenausbildun.
  • der Umstieg von A1 auf A2 und A2 auf A erfolgt nicht mehr automatisch wie bisher, sondern es muß eine Ausbildung oder Prüfung absolviert werden.
Gravierende Änderung bei L17:
Damit Kunden die Ausbildung der Klasse A1 optimal mit der L 17- Ausbildung kombinieren können, gelten ab 19. Jänner 2013 folgende neue Altersgrenzen für die L 17-Ausbildung:

  • Die L 17-Ausbildung darf bereits in Theorie und Praxis schon ab 15½ Jahren begonnen werden.
  • Die Computerprüfung ist gleich nach dem abgeschlossenen Theoriekurs möglich: Damit kann die Theorieprüfung für A1 und B gleichzeitig abgelegt werden.
  • Die Fahrprüfung für die Klasse A1 darf frühestens am 16. Geburtstag absolviert werden, die Fahrprüfung für die Klasse B am 17. Geburtstag.
Der Umstieg von A1 auf A2, bzw. A2 auf A
  • Variante # 1: nur praktische Prüfung Die praktische Prüfung erfolgt gleich der praktischen Prüfung wie sie bereits bekannt ist, nur auf einem Motorrad der neuen Klasse.
  • Variante # 2: nur Schulung (7 Stunden) Die praktische Prüfung dauert mindestens sieben Stunden. Die Inhalte orientieren sich an den vorgeschriebenen Kriterien für eine Fahrprüfung der A-Klassen.
Mehrphasenausbildung für A1, A2 und A
Einmal ist im Zeitraum von 2 bis 12 Monaten nach der Prüfung ein Fahrsicherheitstraining, wie man es von „B“ kennt, zu absolvieren. Eine Perfektionsfahrt im Zeitraum von 4 bis 14 Monaten nach der Prüfung, mind. 2 Monate nach dem ersten Modul.

Klasse EzuB
  • Anhänger nur mehr bis 3500 kg, Summe beider Fahrzeuge im hzlGg: 7000 kg
  • keine Druckluftgebremsten Anhänger mehr möglich!
bei allen Klassen (außer leichter Anhänger, da bleibt wie bisher GgAx2>Eg ZFZ plus 75) ist die Anhängelast des Zugfahrzeuges die entscheidende Größe...Anhängebestimmung daher nur mehr:

Klasse B (96)
  • Schwerer Anhänger bis Summe 4250 kg
  • voraussichtlicher Zugang mit einer 7h Schulung oder einer reinen Praxisprüfung!