Welche Fahrzeuge darf ich lenken?
Klasse B:
a) Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg,
b) Kraftfahrzeuge mit drei Rädern,
c) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn der Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B
aa) seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B ist,
bb) sich nicht mehr in der Probezeit gemäß § 4 befindet,
cc) nachweist, praktischen Unterricht im Lenken von derartigen Krafträdern genommen zu haben und
dd) der Code 111 in den Führerschein eingetragen ist.
weiters:
a) ein leichter Anhänger;
b) ein Anhänger, dessen höchste zulässige Gesamtmasse die Eigenmasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt, sofern die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge höchstens 3 500 kg beträgt;